Mitglied werden kann jeder, der sich dem KarnevalsClub Werder (Havel) e.V. verbunden fühlt.
- Bitte zuerst die vorstehenden Hinweise/Informationen/Merkblätter lesen:
- Die 5 nachfolgenden Formulare ausgefüllt und unterschrieben als Scan per PDF verschicken an:
vorstand[at]kcw-ev.de UND mitgliederverwaltung[at]kcw-ev.de
Alle Mitglieder werden ins Vereinsleben einbezogen und haben das Recht an allen internen Veranstaltungen (Saisonbeginn-, Saisonabschlussfeier, interne Kartenbestellung und -verkauf, Reisen zu befreundeten Vereinen, u.a.), sowie an den Mitgliedsversammlungen und KCW-Sitzungen teilzunehmen. Der KCW unterteilt seine Mitglieder in:
Aktive Mitglieder:
Aktive Mitglieder sind in das Vereinsleben ständig eingebunden. Sie haben in allen Mitgliederversammlungen (MV) Stimmrecht, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren Beitrag im Zeitraum gemäß 5.4.1. der Geschäftsordnung vollständig entrichtet haben.
Passive Mitglieder:
Passive Mitglieder sind Mitglieder, die ihre aktive Mitgliedschaft ruhen lassen oder nicht aktiv werden wollen. Sie unterliegen der Beitragspflicht. In der MV haben Sie kein Stimmrecht.
Ehrenmitglieder:
Ehrenmitglieder sind Personen, die sich um die Pflege des Brauchtums, sowie für den KCW außerordentliche Verdienste erworben haben. Ehrenmitglieder werden mit der Silberkappe des KCW, die mit „Ehrenmitglied“ gekennzeichnet ist, ausgezeichnet. Diese Ehrenmitglieder haben in der MV kein Stimmrecht und sind von der Beitragspflicht befreit. Zu Ehrenmitgliedern können auch langjährige, ehemals aktive Mitglieder ernannt werden, die sich um den KCW verdient gemacht haben. Sie behalten, wie aktive Mitglieder, ihr Stimmrecht in der MV, sind aber von der Beitragspflicht befreit. Über eine Ernennung zum Ehrenmitglied entscheidet der Vorstand.
Jedes KCW-Mitglied ist verpflichtet, den festgelegten Jahresmitgliedsbeitrag im Zeitraum vom 01.09. bis 31.10. im Voraus für das nächste Kalenderjahr durch Überweisung auf das gültige Konto des Karnevalsclub Werder (Havel) e.V. zu entrichten.
Kontoinhaber: Karnevalsclub Werder e.V.
IBAN: DE47 1605 0000 3528 0888 50
BIC: WELADED1PMB
Verwendungszweck: Namen, Gruppe, Status (aktiv bzw. passiv)
Jährlicher Beitrag:
I. Erwachsene Mitglieder (ab dem 18. Lebensjahr)
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt grundsätzlich einheitlich 100,00 €, unabhängig davon, ob es sich um aktive oder passive Mitglieder handelt.
Stichtag für die Prüfung des Alters ist der 01.09. eines jeden Jahres.
II. Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) und unabhängig vom Alter für Schüler, Auszubildende sowie Studierende (mit Schulausweis, Ausbildungsnachweis oder Immatrikulationsbescheinigung)
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt einheitlich 70,00 €.
Stichtag für die Prüfung des Alters ist der 01.09. eines jeden Jahres.
Allgemeine Regelungen
- Der zu zahlende Mitgliedsbeitrag ist für jedes KCW-Mitglied bindend.
- Der Vorstand entscheidet über die Anerkennung des Familientarifs.
- Der Beitrag ist grundsätzlich als Einmalzahlung fällig, kann aber auf Antrag bei der Schatzmeisterin individuell angepasst werden.
- Eine Kombination von Ermäßigungen erfolgt nicht; es gilt jeweils die für das Mitglied günstigste Regelung.
Ermäßigungen:
III. Familienbeitrag
Für mehrere Mitglieder eines Haushalts kann auf Antrag beim Vorstand ein Familienbeitrag in Anspruch genommen werden.
Dieser beträgt pauschal 225,00 € jährlich und gilt für alle im selben Haushalt lebenden Vereinsmitglieder.
IV. Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten
Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten bleiben gemäß Satzung grundsätzlich von der Beitragspflicht befreit.
V. Trainer, Co-Trainer, Gruppenleiter sowie Vorstandsmitglieder können einen einheitlich ermäßigten Jahresbeitrag in Höhe von 85,00 € zahlen. Die Definition eines Funktionsträgers wird vom Vorstand zum 01.09. eines jeden Jahres geprüft und bei Veränderung angepasst. Jede Gruppe hat einen Gruppenleiter/Trainer und einen Co-Gruppenleiter/Co-Trainer = max. 2 Mitglieder. Die Gruppen KIKA, Knospen und Apfelblüten können zusätzlich bis zu zwei Betreuer durch den Vorstand festlegen lassen, die ebenfalls den ermäßigten Beitrag für Funktionsträger zahlen können. Der ermäßigte Beitrag für Funktionsträger gilt nur bei aktiver Ausübung der jeweiligen Funktion
Der KCW e.V. ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Potsdam unter der Nr. VR 821 eingetragen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Gemeinnützigkeit wurde anerkannt.
Weitere Formulare:

