Mitglied werden kann jeder, der sich dem KarnevalsClub Werder (Havel) e.V. verbunden fühlt.
- Bitte zuerst die vorstehenden Hinweise/Informationen/Merkblätter lesen:
- Die 5 nachfolgenden Formulare ausgefüllt und unterschrieben als Scan per PDF verschicken an:
vorstand[at]kcw-ev.de UND mitgliederverwaltung[at]kcw-ev.de
Alle Mitglieder werden ins Vereinsleben einbezogen und haben das Recht an allen internen Veranstaltungen (Saisonbeginn-, Saisonabschlussfeier, interne Kartenbestellung und -verkauf, Reisen zu befreundeten Vereinen, u.a.), sowie an den Mitgliedsversammlungen und KCW-Sitzungen teilzunehmen. Der KCW unterteilt seine Mitglieder in:
Aktive Mitglieder:
Aktive Mitglieder sind in das Vereinsleben ständig eingebunden. Sie haben in allen Mitgliederversammlungen (MV) Stimmrecht, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren Beitrag im Zeitraum gemäß 5.4.1. der Geschäftsordnung vollständig entrichtet haben.
Passive Mitglieder:
Passive Mitglieder sind Mitglieder, die ihre aktive Mitgliedschaft ruhen lassen oder nicht aktiv werden wollen. Sie unterliegen der Beitragspflicht. In der MV haben Sie kein Stimmrecht.
Ehrenmitglieder:
Ehrenmitglieder sind Personen, die sich um die Pflege des Brauchtums, sowie für den KCW außerordentliche Verdienste erworben haben. Ehrenmitglieder werden mit der Silberkappe des KCW, die mit „Ehrenmitglied“ gekennzeichnet ist, ausgezeichnet. Diese Ehrenmitglieder haben in der MV kein Stimmrecht und sind von der Beitragspflicht befreit. Zu Ehrenmitgliedern können auch langjährige, ehemals aktive Mitglieder ernannt werden, die sich um den KCW verdient gemacht haben. Sie behalten, wie aktive Mitglieder, ihr Stimmrecht in der MV, sind aber von der Beitragspflicht befreit. Über eine Ernennung zum Ehrenmitglied entscheidet der Vorstand.
Fördernde Mitglieder mit Gaststatus (Gastmitglieder):
Gastmitglieder sind Mitglieder, die den Verein zeitweise unterstützen wollen und sich über das Vereinsleben und die karnevalistische Brauchtumspflege einen Eindruck verschaffen möchten. Gastmitglieder können für maximal ein Jahr von der Beitragspflicht (§4) befreit werden. Wird danach kein Antrag auf aktive oder passive Mitgliedschaft gestellt, endet die Mitgliedschaft zum Ende des von der Beitragspflicht entbundenen Jahres. Ein Antrag auf Gastmitgliedschaft bedarf der besonderen Begründung gegenüber dem Vorstand und ist nur im Ausnahmefall möglich. In der Mitgliederversammlung haben Sie kein Stimmrecht.
Jedes KCW-Mitglied ist verpflichtet, den festgelegten Jahresmitgliedsbeitrag im Zeitraum vom 01.09. bis 31.10. im Voraus für das nächste Kalenderjahr durch Überweisung auf das gültige Konto des Karnevalsclub Werder (Havel) e.V. zu entrichten.
Kontoinhaber: Karnevalsclub Werder e.V.
IBAN: DE47 1605 0000 3528 0888 50
BIC: WELADED1PMB
Verwendungszweck: Namen, Gruppe, Status (aktiv bzw. passiv)
Jährlicher Beitrag für
aktive Mitglieder:
Kinder und Schüler 35,00 €
Als Schüler gelten alle Kinder und Jugendlichen der 1.-13.Klassen, die kein Entgelt beziehen.
Auszubildende, Studenten, Rentner, Arbeitslose 65,00 €
Als Schüler gelten alle Kinder und Jugendlichen der 1.-13.Klassen, die kein Entgelt beziehen. Als Auszubildende gelten Mitglieder, die eine Ausbildungsvergütung oder Anwärterbezüge erhalten. Nicht jedoch Auszubildende im Rahmen einer „BfD-Maßnahme“.
Als Studenten gelten nicht alle Studierenden, die weiterhin Entgelt beziehen (Werkstudenten, „Meisterstudium“) oder ein anderes berufsbegleitendes Studium absolvieren.
Erwachsene 85,00 €
Als Erwachsene gelten auch Mitglieder in Elternzeit.
Jährlicher Beitrag für
passive Mitglieder:
alle 65,00 €
Der KCW e.V. ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Potsdam unter der Nr. VR 821 eingetragen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Gemeinnützigkeit wurde anerkannt.
Weitere Formulare: